Gewinnspiel-AGB der Grand City Hotels GmbH
(Stand: 12.09.2006)
§ 1
Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird von der Grand City Hotels GmbH (GCH) in Kooperation mit dem Ramada Hotel Wismar (Hotel) durchgeführt. GCH vertritt Hotel während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht den gestifteten Preis allein in dessen Namen. GCH wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
§ 2
Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie den Newsletter der GCH abonniert. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Das Abonnement des GCH-Newsletters hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei GCH.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss nach § 3 Abs. 4 erfolgen.
§ 3
Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der GCH, des Hotels, sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich GCH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unlauterer Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls könne in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4
Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von GCH schriftlich benachrichtigt. GCH ist berechtigt, die Daten des Gewinners an HPH zu übermitteln, um so die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen. Falls GCH nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt.
(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Durchführung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
(3) Die Abwicklung des Gewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem HPH. Sofern ein Termin zur Durchführung des Gewinns nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Gewinndurchführung allein HPH vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird der Gewinn nicht zu dem vom Hotel vorgegebenen Termin oder Zeitraum eingelöst, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung des Gewinns unterliegt der Gewinner den Vertragsbedinungen des HPH.
(4) Die An- und Abreise zum HPH (Pkw, Flug, Bahnfahrt) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das gilt auch für sämtliche Kosten, die während des Aufenthalts im HPH entstehen (Minibar, Telefon etc.).
(5) Der Wert des Gewinns im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
(6) Ist die Durchführung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
(7) Die Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.
(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an GCH zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 5
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
GCH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht GCH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann GCH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6
Datenschutz
(1) Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer sich registrieren lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass GCH die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an das HPH übermittelt, welches die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter news@grandcityhotels.com die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) GCH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformationen hingewiesen.
§ 7
Haftung
(1) GCH wird mit der Benachrichtigung des Gewinners von dem Gewinn von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen etwas anderes ergibt.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem vom Hotel gestifteten Gewinnen haftet GCH nicht.
(3) GCH haftet nicht für die Insolvenz des Hotel sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) GCH haftet nur für Schäden, welche von GCH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Verletzung von essentiellen Kernpflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und/oder Viren.
(5) GCH haftet weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch Hotel. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.
§ 8
Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von GCH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. |